Aufrückzwang

Bei meinem Ausflug auf die Webseite des Saarländischen Schachverbands habe ich das Wort „Aufrückzwang“ entdeckt. Bislang war mir dieses Wort fremd. Deshalb hat es mich neugierig gemacht und schließlich derart fasziniert, dass ich darüber diesen Beitrag schreiben muss. Okay, wir Schachspieler kennen den „Zugzwang“, zu dem uns in Wirklichkeit keiner zwingt, aber ein Aufrücken von Mannschafts-kameraden zu erzwingen, die nicht beißen, sondern nur spielen wollen, ist ein Zeichen dafür, dass unsere Turnierordnungen ihr Hauptgewicht nicht auf die Förderung der Spielfreude legen, sondern darauf ausgelegt sind, jede Abweichung von der Norm mit Strafen zu belegen.

Ob die Saarländer die einzigen waren, die bislang den Aufrückzwang in ihrer Turnierordnung verankert hatten, weiß ich nicht, aber in der Regel sieht es in deutschen Turnierordnungen wie folgt aus:

Zulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler. Unzulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter ohne Namensnennung der fehlenden Spieler. (B 1.13 Turnierordnung Niedersachsen/Bremen)

Wer früher im Saarland einen Spieler für einen Mannschaftskampf gemeldet hatte, der dann – aus welchen Gründen auch immer – nicht antrat,  verlor auch alle Kämpfe der folgenden Bretter. Dass das zu unbilligen Härten führen kann, haben nun auch die Saarländer eingesehen, diese Regel nach einer öffentlichen Umfrage (Hört, Hört!) abgeschafft und den üblichen Gepflogenheiten angepasst.

Der Saarländische Schachverband hat rund 1.000 Mitglieder, davon sind 90 Prozent männlichen Geschlechts. Zum Vergleich: der Schachbezirk Hannover hat rund 1.400 Mitglieder.

Was ich von Einschränkungen der Spielfreude halte, die sich wie ein roter Faden durch fast alle Turnierordnungen (es gibt hunderte in Deutschland) ziehen, habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben. Manche Turnierordnungen lesen sich wie das Strafgesetzbuch. Zum Beispiel die des Berliner Schachverbands. Dort steht unter § 13 Meldungen und Ranglisten sage und schreibe 6 Mal, dass ein Spieler „gesperrt“ sei, wenn er abweichend von der Norm in einer Mannschaft seines Vereins Schachspielen möchte. Da kommt (Spiel)-Freude auf!

In der Turnierordnung des Saarländischen Schachverbands steht indes eine wichtige Regel, die aus unerfindlichen Gründen in Niedersachsen fehlt:

5.10 e) Alle Paarungen der Schlussrunde einer Klasse müssen gleichzeitig stattfinden.

Diese Regel macht wirklich Sinn. Übermorgen kommt es in der Verbandsliga Süd zur vorgezogenen Begegnung der Schlussrunde zwischen der SG WB Eilenriede und unserer 2. Mannschaft. Eigentlich ein Unding, aber wohl regelkonform.