Artikel 8

Was wäre die Schachwelt ohne Streitfälle? Wir schreiben das Jahr 1963. Im Schachbezirk Hannover gibt es Zoff, weil offenbar jemand eine verlorene Stellung in einen Sieg umwandeln will. Sein Gegner hat wohl die Notationspflicht nicht korrekt eingehalten. Der damalige 1. Vorsitzende Artur Friedrich hat sich daraufhin Rat aus dem Berliner Engelhardt-Verlag geholt. – Die Antwort ist so köstlich, dass sie auch nach 51 Jahren nichts von ihrem Unterhaltungswert verloren hat. Klar und eindeutig sei die Antwort, meinte Artur Friedrich und informierte die beteiligten Personen mit diesem Brief:

Anno-1963
Im Engelhardt-Verlag muss ein Schelm gesessen haben; so einer wie Vlastimil Hort. Jedenfalls einer, der den Negations-Weltrekord brechen wollte. Unter Stilpäpsten gilt bereits eine doppelte Verneinung als Katastrophe, aber diese Anzahl von Verneinungen durch „nicht“ ist einmalig. Die beiden Kernsätze sind voll davon:

„Eine Aufforderung des Gegners, die fehlende Notation nachzuholen, dürfte bei Nichteinhaltung dieser Aufforderung nicht genügen, dem Säumigen die Partie als verloren zu rechnen. […] Daß das Aufschreiben einer Partie keinen Sinn habe, wenn Nichtaufschreiben nicht bestraft wird, kann man nicht gut behaupten wollen.“

Ich übersetze das mal in verständliches Deutsch: Hinterfotziges Reklamieren ist uncool!

An der Aufzeichnungspflicht von damals hat sich wenig geändert. Aktuell gilt dafür Artikel 8 der FIDE-Schachregeln. Ganz und gar nicht geändert hat sich das Verhalten von Schachspielern. Es gibt immer noch solche und solche. Schiedsrichter können in Streitfällen hilfreich sein, sind es aber nicht automatisch, weil es unter Schiedsrichtern auch solche und solche gibt.