Die Spielberechtigung wird vereinfacht!

Nachdem uns Fabian Tenne berichtet hat, dass der Spielausschuss Bremen/Niedersachsen die in der Turnierordnung geregelte Spielberechtigung für Mannschaftskämpfe vereinfachen will, ist es mir gelungen, vorab einen Blick auf den Referentenentwurf zu werfen. Der sieht folgendermaßen aus:

B.1.6 Spielberechtigung

(3) Werden Ersatzspieler in übergeordneten Klassen eingesetzt, so sind sie in der nach Spielplan termingleichen Runde nicht für untergeordnete Mannschaften spielberechtigt. Diese Regelung gilt nicht für Wettkämpfe, welche in Schaltjahren auf ungerade Sonntage fallen. Falls ein Spieltag der übergeordneten Klassen terminlich nicht in der Winterzeit mit einem Spieltag der Landesliga oder Verbandsliga zusammengelegt wurde, so sind Spieler, die in der Sommerzeit als Ersatz an diesem Spieltag in übergeordneten Klassen eingesetzt wurden, rückwirkend an terminlich verkackten Spieltagen in der Landesliga oder Verbandsliga nicht spielberechtigt; es sei denn, sie adoptieren einen Eisbären oder spielen mit Heike Makatsch Räuberschach.

„Wann tritt das in Kraft?“ „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“

19 Gedanken zu „Die Spielberechtigung wird vereinfacht!“

  1. Bis zum Begriff Räuberschach habe ich alles geglaubt, aber dadurch entpuppt sich alles als plumpe Fälschung. Das heißt heutzutage neudeutsch „Losing Chess“.
    Frohe Ostern!

  2. Kein Aprilscherz ist die heutige Meldung in der Sylter Rundschau:

    Die Bundesschach-Meisterschaften finden vom 29. September bis 6. Oktober in Rantum/Sylt statt.

    Echt! Was ist Bundesschach? Ach so. Im Kleingedruckten wird’s deutlich: Das Bahn-Sozialwerk (BSW) richtet in diesem Jahr die 78. Bundesschach-Meisterschaften aus. Bahnmitarbeiter kommen besser inkognito. Die Nerven der Bahnreisenden von und nach Sylt liegen derzeit blank. – Auch Nichteisenbahner können als Gäste am „Tunier“ teilnehmen. Das fehlende „r“ habe ich mir nicht ausgedacht. Das steht da so. Wir lassen das mal durchgehen. Onald Pofalla wäre schlimmer gewesen.

  3. Nichts als heiße Luft!?

    Der HSV ist nicht in der Bundesliga geblieben, und der Spielausschuss Bremen/Niedersachsen hat nicht den fraglichen Artikel komplett aus der NSV-TO gestrichen. Was das eine mit dem anderen zu tun hat, erfahrt ihr hier (siehe Kommentar von Fabian Tenne): https://www.schachfreunde-hannover.de/reformstau-in-der-oberliga/

    B.1.6 Spielberechtigung (vorher)

    (3) Werden Ersatzspieler in übergeordneten Klassen eingesetzt, so sind sie in der nach Spielplan termingleichen Runde nicht für untergeordnete Mannschaften spielberechtigt. Falls ein Spieltag der übergeordneten Klassen terminlich nicht mit einem Spieltag der Landesliga oder Verbandsliga zusammengelegt wurde, so sind Spieler, die als Ersatz an diesem Spieltag in übergeordneten Klassen eingesetzt wurden, am terminlich folgenden Spieltag in der Landesliga oder Verbandsliga nicht spielberechtigt. Diese Regelung gilt nicht für Wettkämpfe, welche durch Einsatz eines Stammspielers auf höherer Ebene (z.B. Einsatz in Auswahlmannschaften, Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Tätigkeit als Schiedsrichter) verlegt worden sind.

    B.1.6 Spielberechtigung (Gültig ab 01.07.2018)

    (3) In der Ausschreibung für die Landes- und Verbandsligen können einzelne Runden als termingleich zu den übergeordneten Ligen erklärt werden. Diese Regelung gilt nicht für Wettkämpfe, welche durch Einsatz eines Stammspielers auf höherer Ebene (z.B. Einsatz in Auswahlmannschaften, Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Tätigkeit als Schiedsrichter) verlegt worden sind.

    Das modale Hilfsverb „können“ soll es richten. Was ist, wenn die Termingleichheit nicht erklärt wurde? Und was gilt, wenn ein Stammspieler zu Höherem berufen wird? Die novellierte Turnierordnung gibt darauf keine Antwort.

    1. Wir Niedersachsen können uns glücklich schätzen. Wir haben einen vorbildlichen Präsidenten. Er hat mich heute Nachmittag aus dem Urlaub angerufen und zugesagt, dass er für zusätzliche Erläuterungen in puncto Spielberechtigung (B 1.6) sorgen wird.

      Ganz anders sieht es in Sachsen aus. Frank Bicker heißt der Präsident des Schachverbands Sachsen. Der hat jetzt Post bekommen vom 1. Vorsitzenden der BSG Grün-Weiß Leipzig. Der Inhalt ist starker Tobak. Hier zwei Auszüge:

      Dein Handeln als Präsident im Zusammenhang mit meinen Tätigkeiten als Referent für Breitenschach von Sturheit, Selbstdarstellung, Belehrungsresistenz und sämtlichen Fehlen jedweder Kooperationsfähigkeit geprägt.

      Als Vorsitzender unseres Vereins – bekanntlich auch Mitglied des Schachverbandes Sachsen e.V. – also jenem VEREIN, den Du repräsentierst, halte ich Dich für den unwürdigsten Präsidenten der Verbandsgeschichte.

      Da es sich um einen Offenen Brief handelt, kann ihn jedermann im Internet lesen:
      https://www.bsg-gruenweiss-leipzig.de/cms/images/2018/OffenerBrief_Ruecktrittsforderung_SVS.pdf

      Auf die weitere Entwicklung dürfen wir gespannt sein. Unwürdig ist die Angelegenheit allemal, sie zeigt indes, dass unter Schachfunktionären dickere Luft herrscht, als es den Anschein hat.

  4. Unentschuldigtes, nicht genehmigtes Nichtantreten

    Dreifache Verneinung – oder was? Württemberg ohne Baden kann alles. Außer verständliches Deutsch. Lässt sich ein nicht genehmigtes Nichtantreten entschuldigen? Oder was ist, wenn ein entschuldigtes Nichtantreten nicht genehmigt wird? So oder so wird es den Schachfunktionären in Württemberg zu bunt. 74 kampflose Partien und 13 abgesagte Mannschaftskämpfe in der vergangenen Saison müssen Konsequenzen haben. Werden die Ursachen des Übels beseitigt? Nein. Die Geldbußen werden erhöht! Zwischen 25 € und 300 € soll künftig ein Verein berappen, wenn eine Mannschaft zu einem Pflichtspiel nicht angetreten ist. Aber nur, wenn das Nichtantreten ohne Genehmigung erfolgt ist. Wobei jede verhängte Strafe die Umstände des Einzelfalls würdigen muss. Damit sind uns die Württemberger in puncto Humanität meilenweit voraus. In der Oberliga Nord zählt nur höhere Gewalt darüber, ob ein nicht genehmigtes Nichtantreten nicht unentschuldigt ist. Was höhere Gewalt ist, entscheidet die höchste Gewalt. Ihr wisst schon. 1.000 € plus Nebenkosten und schlappe zwei Mannschaftspunkte sind für Nordlichter ein angemessenes Strafmaß. Wir nehmen es klaglos hin.

    Wie die nicht abgestumpften Württemberger künftig unentschuldigt, nicht genehmigtes Nichtantreten handhaben wollen, seht ihr hier:
    http://www.svw.info/referate/spielbetrieb/13623-handhabung-von-nichtangetretenen-mannschaften-in-der-kommenden-saison-2

  5. Im Saarland gibt es seit gestern eine neue Turnierordnung, von der wir sturen Niedersachsen einiges abgucken sollten. Zum Beispiel die Toleranzklausel:

    5.6.4 In der durch 5.6.3 TO gegebenen Brettfolge darf jeder Spieler höchstens einmal mit einem Brettnachbarn tauschen.

    Das Festspielen in höheren Mannschaften wird geradezu auf den Kopf gestellt:

    5.6.2 Für eine Mannschaft dürfen nur 8 Ersatzspieler (b) eingesetzt werden. Die Ersatzspieler aus unteren Mannschaften nach 5.6.1 (b) TO dürfen nur maximal fünfmal in höheren Mannschaften in einer Saison eingesetzt werden. Nach dem fünften Einsatz in einer höheren Mannschaft sind sie nur noch in der unteren Mannschaft, in der sie als Stammspieler gemeldet wurden, spielberechtigt.

    Fünfmal statt dreimal und anschließend geht es nach unten statt nach oben!

    5.9 Spieltag
    (a) Jeder Spieler ist an einem Spieltag nur für eine Mannschaft spielberechtigt.
    (c) Wird ein Spieler bei einer Spielverlegung in mehr als einer Mannschaft eingesetzt, so gilt er in der Mannschaft als spielberechtigt, in der er zuerst eingesetzt wurde. Wird ein Spieler gleichzeitig in mehreren Mannschaften aufgestellt, so gilt er in der Mannschaft als spielberechtigt, bei der er anwesend ist. Ist er bei keiner Mannschaft anwesend, so gilt er in der höchsten möglichen Mannschaft als spielberechtigt.

    Simultanspielen ist nicht erlaubt; ansonsten entscheidet die Anwesenheit. Niemand ist illegal.

    5.10 Spielverlegungen
    (e) Alle Paarungen der Schlussrunde einer Klasse müssen gleichzeitig stattfinden.

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit; in Niedersachsen kein Thema (siehe vergangene Saison).

    5.8 Die Wettkämpfe beginnen für alle Klassen um 15 Uhr.

    An Langschläfer wurde auch gedacht!

    Eine erstaunliche Einschränkung der Spielberechtigung lässt jedoch aufhorchen:

    2.5 Bei Mannschaftskämpfen dürfen pro Mannschaft nur zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR – Landes (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen.

    Hört! Hört!

  6. Was hätte die Regel 2.5 auf Bundesebene für Konsequenzen? Dazu habe ich die Nationen gegenübergestellt, die beim Stichkampf um die Deutsche Meisterschaft an den einzelnen Brettern aufeinandertrafen. In Klammern: Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

    OSG Baden Baden – SG Solingen
    1. USA – Niederlande (EWR)
    2. Frankreich (EWR) – Österreich (EWR)
    3. Indien – Niederlande (EWR)
    4. Russland – Niederlande (EWR)
    5. Polen (EWR) – Niederlande (EWR)
    6. England (EWR) – Bosnien u. Herzegowina
    7. Frankreich (EWR) – Dänemark (EWR)
    8. Usbekistan – Bosnien u. Herzegowina

    Die Mannschaftsaufstellung der Solinger wäre legal gewesen, die der Baden Badener nicht. Gucken wir nach Norddeutschland. Der SV Lingen ist in die 2. Bundesliga aufgestiegen. Gemeldet für die neue Saison sind an den ersten 12 Brettern: 8 Serben, 1 Russe und 1 Israeli. Allesamt gehören sie nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Eine entsprechende Mannschaftsaufstellung wäre damit unmöglich. – Der MTV Tostedt ist in die Oberliga Nordwest aufgestiegen. An den ersten 12 Brettern sind 9 Ungarn und ein Rumäne gemeldet. Beide Länder gehören zum EWR; somit sind alle gleichzeitig spielberechtigt.

    Das heißt, das saarländische Modell wäre über die Landesgrenzen hinaus diskriminierend. Dem SV Lingen bliebe verwehrt, was dem MTV Tostedt erlaubt ist. Übrigens gehört die Schweiz nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum!

    Meine Beispiele zeigen, dass Einschränkungen bezüglich der Staatsangehörigkeit zu Ungerechtigkeiten führen, die letztlich diskriminierend sind. Gleichwohl ist die Regel im Ansatz verständlich. Auf unterer Ebene mag sie berechtigt sein, auf höherer widerspricht sie der Völkerverständigung. Für mich ist nicht die Nationalität entscheidend, sondern der Bezug zum Verein. So spricht nichts dagegen, wenn 10 Polen oder 10 Serben oder 10 Ungarn oder 10 Dänen an den ersten Brettern gemeldet sind, wenn sie sich im weitesten Sinne mit dem Verein identifizieren. Wenn es hingegen nur um deren Broterwerb geht, ist der sportliche Wert zweifelhaft.

    Eine krasse Ungerechtigkeit besteht nach wie vor darin, dass du als Niedersachse in einer Saison zwar gleichzeitig an den Mannschaftsmeisterschaften in Österreich, Frankreich, Spanien, Niederlande usw. teilnehmen darfst, aber z.B. nicht in Nordrhein-Westfalen. Wenn die meisten Schachfunktionäre nicht so starrsinnig wären, wäre das Problem längst gelöst. Insofern ist die neue Turnierordnung der Saarländer ein Hoffnungsschimmer.

    1. Ein Epishin (Lingen) reicht mir völlig. Ich brauche nicht zusätzlich noch einen Epishin (NRW) und einen Epishin (Bayern). Irgendwann muss Epishin noch gegen Epishin spielen. Was machen wir dann? Remis?

      1. Wo ist das Problem? Ein Epishin kann nicht gegen sich selbst in einem Mannschaftskampf spielen, weil er pro Kalendertag nur einmal antreten darf. In der 2. Bundesliga verschwimmen sowieso die Ländergrenzen. Selbstredend darf er nicht in der 2. Bundesliga Süd gemeldet werden, wenn er für den SV Lingen spielt. Er darf auch nicht an den 8 Brettern seiner Mannschaft simultan spielen. Wenn eine Regel gelockert wird, heißt das nicht, dass sämtliche Regeln außer Kraft treten und plötzlich Wildwest herrscht. Solche Szenarien sind ein beliebtes Totschlagargument von Menschen, die Veränderungen scheuen.

  7. Kein Aprilscherz!

    Am 1. April 2018 wollte ich euch in den selbigen schicken. Ihr habt das natürlich durchschaut. Spielberechtigungen gehören in Deutschland zur Staatsräson. Wehe, du spielst während einer Saison gleichzeitig für einen anderen Verein! Ein legaler Grenzübertritt macht indes den Unterschied. – An diesem Wochenende werden in Österreich die Endrunden der dortigen Bundesliga ausgetragen. Ein Blick auf die Mannschaftsaufstellungen ist aufschlussreich. Österreicher sind Mangelware. Die Spielernamen der führenden Mannschaften kommen uns allerdings bekannt vor. Dieselben Bundesligaspieler, die am vergangenen Wochenende noch gegeneinander angetreten waren, bilden in Österreich ein gemeinsames Team. Beispiel Sparkasse Jenbach:

    1. Donchenko, Alexander = OSG Baden-Baden
    2. Bluebaum, Matthias = Schachfreunde Deizisau
    3. Svane, Rasmus = Hamburger SK
    4. Svane, Frederik = Hamburger SK
    5. Nisipeanu, Liviu-Dieter = USV TU Dresden
    6. Wagner, Dennis = SC Viernheim
    7. Buhmann, Rainer = SC Viernheim
    8. Acs, Peter = SC Eppingen (2. Bundesliga Süd)

    Das sind die acht Spieler, die bislang zum Einsatz kamen. Dass Schachprofis Geld verdienen wollen und müssen, leuchtet ein, wäre da nicht die Sinnfrage. Nicht etwa für die Profis, sondern für die Vereine und letztlich für den verwirrten Schachfreund. Heute hier, morgen dort. Was soll das!?

    1. Die von mir beschriebene Merkwürdigkeit ist natürlich nicht neu. Seit über einem Jahrzehnt tummeln sich deutsche Halb- und Vollprofis in der Österreichischen Bundesliga. Ilja Schneider und Dennes Abel haben mehrere Jahre parallel zur Deutschen Bundesliga (für SF Berlin) in Österreich gespielt. Die Beweggründe der Spieler kann ich nachvollziehen, die der Vereine nicht. Warum – um Himmelswillen – stellt ein Österreichischer Schachklub, der sich einer Sparkasse zugehörig fühlt, eine Mannschaft auf, die fast nur aus aktuellen und ehemaligen deutschen Nationalspielern besteht? Im Grunde spielt Deutschland für Jenbach. Jenbach ist eine Marktgemeinde mit rund 7.500 Einwohnern in Tirol.

      Übrigens ist ein Blick auf die Homepage der Jenbacher interessant. Deren Bericht vom Auftakt der Bundesligasaison in Fürstenfeld klingt nicht euphorisch. 6 Runden hintereinander mit gestressten Profis fördern nicht die Lebensfreude. Vor der letzten Runde, die heute gespielt wird, liegt der SK Sparkasse Jenbach (Deutschland A) auf dem 2. Platz hinter dem ASV Linz, der international ohne deutsche und österreichische Beteiligung(!) noch besser aufgestellt ist.

      1. OSG Baden-Baden und SC Viernheim teilen sich die Österreichische Mannschaftsmeisterschaft

        Wie, das glaubt ihr nicht? Guckt ihr die Aufstellung des neuen und alten Mannschaftsmeisters aus der letzten Runde:

        1. Mamedyarov, Shakhriyar (AZE) = SC Viernheim
        2. Vachier-Lagrave, Maxime (FRA) = OSG Baden-Baden
        3. Vitiugov, Nikita (ENG) = OSG Baden-Baden
        4. Maghsoodloo, Parham (IRI) = SC Viernheim
        5. Vallejo Pons, Francisco (ESP) = OSG Baden-Baden
        6. Bacrot, Etienne (FRA) = OSG Baden-Baden

        4x OSG Baden-Baden und 2x SC Viernheim gehören dem 6-köpfigen Team an. Die Nummer 1 und 2 der Deutschen Bundesliga konnten sich demnach auch in Österreich behaupten. Die Pingeligen unter euch werden einwenden, dass es sich doch um den Arbeiterschachverein Linz handelt. Geschenkt. Wichtig ist nicht das Etikett, sondern der Inhalt. Vizemeister wurde die deutsche Nationalmannschaft ohne Vincent Keymer. Der Schachklub Sparkasse Jenbach wird sich bei der Mannschaftsaufstellung etwas gedacht haben.

        Gespielt wird in der Österreichischen Bundesliga mit 6er-Teams. Bei zwölf Mannschaften sind das 72 Spieler pro Runde. In den 11 Runden wurden 3 Frauen insgesamt 6x eingesetzt. Heute: Fehlanzeige. Von den 72 Spielern, die heute zum Einsatz kamen, handelt es sich lediglich um 19 waschechte Österreicher. Hervorzuheben ist der SC MPÖ Maria Saal, der als einzige Mannschaft heute nur Österreicher aufbot und sowieso nur einen Ausländer im Kader hat. 5 der 12 Mannschaften verzichteten in der Österreichischen Bundesliga völlig auf den Einsatz von Österreichern. Was lehrt uns das? „Brunz di ned o!“

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