Spielervereinbarung

Robert Hübner ist ein Genie. Da die Schachwelt überwiegend aus Banausen besteht, wird sie nicht verstehen, was er mit seinem Offenen Brief bezweckt, der gestern im Schachticker veröffentlicht wurde. Ich bin kein Genie, unwesentlich jünger als Robert Hübner und zähle mich zu den Menschen, die sich ihr Feingefühl bewahrt haben. Insofern verstehe ich sein Anliegen voll und ganz. Die Spielervereinbarung für die 2. Bundesliga ist ein typisch deutsches Instrument der vermeintlichen Rechtssicherheit oder um es mit Wladimir Kaminer auszudrücken: Woanders werden an der Gardinenstange und am Waschbecken ein paar Schrauben gespart, in Deutschland wird jede Schraube ordentlich festgezogen. Sollte jemals ein Meteorit auf die Erde knallen, bliebe nur in Deutschland alles wie es ist. Weil festgeschraubt.

Die Diskussion um die Spielervereinbarung sei ein alter Hut, könnte man meinen, da sie bereits im April/Mai 2015 eingeführt wurde. Damals mit der Folge, dass sich der Godesberger SK aus der 2. Bundesliga West zurückzog und die Liga in der Saison 2015/16 nur mit 9 Mannschaften gespielt wurde. In dieser Saison ist Robert Hübner am 1. Brett des SC Siegburg in der 2. BL West gemeldet. In den drei bisherigen Runden ist er nicht angetreten. Vermutlich aus dem Grund, dass er sich weigert, die Spielervereinbarung zu unterschreiben.

Hübners Offener Brief enthält einen bemerkenswerten Satz:

Längst ist in unserer Gesellschaft die Einsicht abhanden gekommen, daß ein sinnvolles Miteinander nur auf der Basis gegenseitigen Vertrauens möglich ist.

Wie wahr! Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur in dieser völlig überzogenen Spielervereinbarung, sondern in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Auseinandersetzungen an der Führungsspitze des DSB sind ein Beleg dafür. Ich kann mich jedenfalls an Zeiten erinnern, als das Königliche Spiel im Vordergrund stand und nicht die Förderung des Misstrauens. – Die Jüngeren werden vermutlich mit den Achseln zucken, weil sie alles unterschreiben, was dem Eigennutz dient. Die hehren Werte verschwinden in den Hintergrund. Einen Hoffnungsschimmer habe ich dennoch: Die Solidarität der Deutschen Schachjugend mit ihrem geschassten Geschäftsführer. Möge die Jugend für eine ungezwungene Zukunft eintreten. Die Alten sind für einen Sinneswandel zu alt.

51 Gedanken zu „Spielervereinbarung“

  1. Kanonen auf Spatzen

    Gestern hat ChessBase nachgezogen. André Schulz hat die Sachlage zudem erklärt und einen klugen Kommentar vorangestellt. Die Kommentare der Leser sind durchwachsen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie selten auf die Argumente eines Anliegens eingegangen wird. Meistens werden reflexartig die eigenen Vorurteile aktiviert. Wem z.B. als Credo: „Strafe muss sein!“, eingeimpft wurde, wird seine Gedanken stets danach ausrichten. Das führt zur Selbstgerechtigkeit. Im Forum von Schachfeld hat diese Spezies die Stammtischhoheit.

    Dass Robert Hübner nichts von Schiedsrichtern bei Schachwettkämpfen hält, deckt sich mit meinen eigenen Erfahrungen. Schiedsrichter sind in der Regel nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Dazu passt die Anekdote, von der Thorsten Cmiel auf ChessBase berichtet. Bei der Senioren-WM in Rumänien kam es zu „einer der bizarrsten Situationen“, die er jemals erlebt hat. Es ging um ein Spielformular, an dem ein gestandener Großmeister und ein Hauptschiedsrichter zwischen dem 58. und 60. Zug zerrten. Die ganze Geschichte gibt’s hier: Die Senioren haben es auch nicht leicht

  2. Solche Regelungen sind in anderen Sportarten durchaus üblich. Im Fussball werden Verträge zwischen Spieler und Verein abgeschlossen. Darin finden sich dann solche Passagen: „Die Satzungen und Ordnungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände, die in ihrer jeweils gültigen Fassung die allgemein anerkannten Grundsätze des deutschen Fußballsports darstellen, sind auch aufgrund dieses Vertrages maßgebend für die gesamte fußballsportliche Betätigung. Der Spieler anerkennt diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als für sich verbindlich.“ (https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/126460-Mustervertrag_Vertragsspieler_12-2016.pdf)

    Der Unterschied ist, dass in anderen Sportarten erhebliche Geldsummen gezahlt werden, während es im Schach (zumindest unterhalb der Weltspitze) nicht viel zu verdienen gibt. Die Knebelung von Spielern ohne dass diese für diesen Seelenverkauf angemessen entschädigt werden, nimmt damit zu. Besonders überflüssig ist die Null-Toleranz-Regel, die dazu verpflichtet zu Beginn des Spiels am Brett anwesend zu sein.

    Mit „Gens una sumus“ ist da auch nicht mehr viel, es sei denn man hat das Familienbild eines strengen Vaters.

    Widersprüchlich ist der Satz „Der DSB verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie
    körperlicher oder seelischer Art ist“, obwohl der DSB selber versucht ein Gewaltmonopol zu errichten.

    1. Deine Einschätzung, Torsten, deckt sich weitgehend mit meiner. Wobei der Hinweis auf andere Sportarten nur bedingt weiterhilft. Die Voraussetzungen sind nicht nur in finanzieller Hinsicht schlichtweg anders. Schachvereine in der 2. Bundesliga sind nicht per se Proficlubs. Darüber hinaus spielt der Schiedsrichter eine andere Rolle. Beim Schachspiel benötigt ihn im Grunde niemand, aber ein Fußballspiel ist z.B. ohne einen Schiedsrichter kaum denkbar.

      Robert Hübner beklagt vor allem den Generalverdacht, dem Schachspieler unterliegen. Das ist ein inhumaner Trend im DSB, der mittlerweile auf viele Schachspieler abfärbt. Diese Haltung drückt sich in entsprechenden Kommentaren aus. Ob mit oder ohne juristische Ausbildung heißt es dann: „Solange ein Vertrag juristisch nicht anfechtbar ist, muss er akzeptiert werden.“ „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, fügen die Kleingeister hinzu. „Wie armselig ist das denn!?“, erlaube ich mir zu denken und frage mich, ob der Terminus „Freunde“ in Verbindung mit Schachspielern noch Gültigkeit hat.

  3. Einer gewissen Komik entbehrt es jedoch nicht, dass ausgerechnet in der Zeit als die Spielervereinbarung erstmals auftauchte und der Godesberger SK seinen Rückzug aus der 2.Liga verkündetete, ein gewisser Igors Rausis Mitglied dieser Mannschaft war.
    Immerhin ungeschlagen in den drei vorhergehenden Saisons und mit einem deutlichen Aufwärtstrend bei der ELO-Entwicklung. Wie das Ganze im Juli diesen Jahres auf einer Toilette in Straßburg endete, sollte bekannt sein.

    1. Der Fall Igor Rausis zeigt, dass die Spielervereinbarung sinnlos ist. Igor hätte sich nicht anders verhalten, wenn er den Vertrag vorher unterschrieben hätte. Wer betrügen will, geht davon aus, dass er nicht erwischt wird. Das ist in allen Gesellschaftsschichten so. Zum Glück ist dieses Verhalten unter Schachspielern äußerst selten. Die anfängliche Verlockung durch E-Doping hat sich verflüchtigt.

      Wenn von 1000 Schachspielern einer betrügen will, dürfen nicht 999 unter Generalverdacht gestellt werden. Es spricht ja nichts dagegen, dass in konkreten Verdachtsfällen seitens des Schiedsrichters gehandelt wird, aber man darf Schiedsrichter, die per se keine Engel sind, nicht darin unterstützen, Leibesvisitationen ohne Verdachtsmomente bei unbescholtenen Schachspielern durchzuführen. Wer das erlaubt, unterstützt totalitäre Strukturen oder nimmt in Kauf, dass die Intimsphäre verletzt wird, z.B. so.

      1. Wenn ich mich recht erinnere, dachte man beim Deutschen Schachbund und der Schachbundesliga so auch: wenn einer betrügt und wir ihn dabei erwischen, können wir ihn schon sanktionieren, wir müssen nicht alle durch rechtliche Vereinbarungen quasi unter Generalverdacht stellen. Dann aber kam Falko Bindrich und anschließend die jetzt so umstrittene Spielervereinbarung: (https://www.schachbund.de/news/gemeinsame-presseerklaerung-von-dsb-und-schachbundesliga-ev.html).
        Und zu Robert Hübner fällt mir ein: er ist großer Schachspieler, aber auch ein begnadeter Prinzipienreiter (wie leider zu viele Schachspieler).

      2. In Salzgitter hat ein Rektor 180.000 Euro vom Schulkonto geplündert. Die Spielsucht hatte ihn gepackt. Dafür wurde er jetzt verurteilt (HAZ vom 27.11.2019). War das ein Einzelfall oder stehen jetzt alle Schulleiter unter Generalverdacht und müssen sich entsprechend rechtfertigen? Der Fall Bindrich war ein Einzelfall. Der Fall Igor Rausis auch. Eine Gesellschaft, die negative Einzelfälle auf die Allgemeinheit projiziert, schafft Misstrauen. Misstrauen ist der Nährboden für Missetaten.

        Robert Hübner ist nicht nur ein großer Schachspieler, sondern unabhängig von der Schachspielerei ein Genie, von denen es in Deutschland nur wenige gibt. Helmut Reefschläger hat mir über einige seiner Fähigkeiten berichtet. Da kommst du aus dem Staunen nicht mehr raus. Dass Hübners Sicht der Dinge nicht auf „Normalsterbliche“ übertragbar ist, mag als Prinzipienreiterei erscheinen. Gleichwohl sollten wir einem begnadeten Menschen wie ihm dankbar sein, dass er Haltung zeigt und nicht jeden Blödsinn aus opportunistischen Gründen mitmacht.

  4. Hort in Hof

    Morgen gibt Vlastimil Hort in Hof eine Simultanvorstellung. Vorher präsentiert er sein neues Buch „Meine Schachgeschichten“. Die Frankenpost hat aus diesem Anlass ein Interview mit ihm geführt und dies gestern veröffentlicht. Man dürfe sich die Freude am Schach nicht durch „machtsüchtige Funktionäre“ verderben lassen, meint Vlastimil und konkretisiert die Aussage mit diesem Beispiel:

    Großmeister Robert Hübner hat sich geweigert, eine „Spielervereinbarung“ des Deutschen Schachbundes zu unterzeichnen. Ich würde das auch nicht tun. Darin stimmt man unter anderem zu, dass man vom Schiedsrichter gefilzt werden kann. Das widerspricht der Würde des Menschen. Ich bin gegen Machtausübung – allein schon wegen meiner eigenen Lebensgeschichte.

    Wen mag Hort wohl mit „machtsüchtige Funktionäre“ gemeint haben?

  5. Unterwerfung 2.0

    Das wurde aber auch Zeit. Es gibt eine neue Spielervereinbarung! Die gilt auch für Teilnehmer*innen an Deutschen Einzelmeisterschaften. Sogar Blitzer müssen sich darauf gefasst machen, gefilzt zu werden:

    Der Spieler / Die Spielerin nimmt zur Kenntnis, dass nach Artikel 11.3.2 der FIDE-Schachregeln der Schiedsrichter während des Laufs einer Spielrunde eine Kontrolle des Inhalts der Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke des Spielers / der Spielerin oder eine Überprüfung elektronischer Geräte zur Prüfung des Mitführens eines elektronischen Geräts vornehmen darf.

    Der Zweck heiligt die Mittel:

    § 1 Vertragszweck
    Der Spieler / Die Spielerin erkennt die Grundprinzipien des DSB an. Zu diesen Grundprinzipien…

    An dieser Stelle erlaube ich mir eine Besserwisserei. Das Wort Grundprinzipien ist ein Pleonasmus. Prinzipien sind Grundsätze. Es gibt folglich keine Grundgrundsätze, auch wenn dieser Doppelmops von vielen fälschlicherweise verwendet wird. Aber zum Glück muss ich diesen Blödsinn nicht unterschreiben.

      1. Sprachdummheiten in der Medizin

        Für dich habe ich als Beispiel einen Ratgeber aus der Medizin ausgesucht. Guckst du bei Springer das in der Überschrift genannte Buch von Reiner W. Heckl auf Seite 67:

        Es muss heißen: das therapeutische Prinzip statt das therapeutische Grundprinzip

        Die Dummheit besteht darin, dass ein deutsches Wort mit einem Fremdwort, das die gleiche Bedeutung hat, verschmolzen wurde. Anderes Beispiel: Zukunftsprognose.

    1. Hinzu kommt noch, dass Spieler, die wegen einer Allergie oder Asthma in ärztlicher Behandlung sind, aufgrund der „großartigen“ Anti-Dopingbestimmungen nicht mehr an 2. Schach-Bundesligen, der 1. Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesligen, Deutschen Einzelmeisterschaften (w/m), Deutschen Schnellschachmeisterschaften (w/m), Deutschen Einzel-Blitzmeisterschaften (w/m) oder der Deutschen Pokal-Einzelmeisterschaft auf DSB-Ebene teilnehmen dürfen. (Warum sind eigentlich 1. Bundesliga, Masters, Masters der Frauen und der DSB-Kongress von Dopingkontrollen ausgenommen?)

      1. Kleine Anmerkung: der Kommentator ist ein norddeutscher FIDE-Meister. – Conrad Schormann ist über die Unterwerfungserklärung ebenfalls entsetzt. Er nennt seinen Artikel Post von der Schachverwaltung. Gibt es denn niemand im Deutschen Schachbund, der diesen Wahnsinn stoppt?

    2. Wenn ich mich hier schon rumtreibe, darf ich anmerken, dass Johannes Wyss in seinem wunderbaren Büchlein „Hitliste sprachlicher Zweifelsfälle“ die Ungereimtheit „Grundprinzip“ bei den Tautologien einordnet. Nahe dran am Pleonasmus und doch ein bisschen anders.

  6. Das Papier entsetzt mich nicht, wie sollte es, ich verstehe viel zu wenig von der Materie. Mich entsetzt, wie es dargeboten wird. Es müsste sich ja nur jemand sagen „dieses und jenes sind die Probleme, wir müssen das machen, helft uns bitte, liebe Spieler“, und dann haben wir keinen jahrelangen polemischen Eiertanz. Stattdessen bekommen die Spieler das Pamphlet vor den Latz geknallt und haben sich zu fügen. So kreierst du halt einen Aufstand.

    Und wenn du schon so ein Ding von oben herab anordnest, dann mach es wenigstens so, dass sich nicht der erstbeste Anwalt, den ich frage, darüber totlacht und sagt „geht gar nicht“ (siehe dein Link).

    1. Diese Kritik halte ich nicht für gerechtfertigt. Im Text auf der DSB-Seite heißt es unter anderem:

      „Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme einen nicht unerheblichen Aufwand für Spielerinnen, Spieler und Vereine darstellt. Das Bundesinnenministerium, das dem DSB größere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, verlangt allerdings im Gegenzug von uns, dass wir die Vorgaben der NADA vollständig umsetzen. Von daher bitten wir alle betroffenen Athletinnen, Athleten und Vereine um Verständnis und Kooperation.“

      Wie kann man da von „vor den Latz knallen“ sprechen? Auch den Begriff „Unterwerfungserklärung“ kann ich nirgendwo finden. Die Kritik der „Perlen vom Bodensee“ ist zumindest in Teilen unredlich. An § 2 der „Spielervereinbarung“ (sic!) wird kritisiert, dass die Sanktionen aus § 55 der DSB-Satzung nicht ausdrücklich aufgeführt werden. Wenn man den § 2 vollständig liest, erkannt man, dass diese sehr wohl aufgeführt sind, daran ist nichts „sittenwidrig“. Die „Perlen“ zitieren bewusst unvollständig. Das ist unanständig und erinnert irgendwie an die BILD-Zeitung.

      1. Steht da tatsächlich am Ende einer schwer konsumierbaren Textwand, die mit „unterwerfen“ beginnt, gefolgt von Formalien, sodass ich bald ausgestiegen bin. Respekt, dass du bis dahin durchgehalten hast, das habe ich nicht.

        Anfangen sollte der Text mit „sorry sorry, wir wissen ja, aber was sollen wir denn machen, helft uns bitte“. Nicht mit „unterwerft euch“. Dann wäre (außer der Erklärung selbst natürlich) wahrscheinlich schon alles gut, zumindest würde die Schachverwaltung damit Empathie demonstrieren.

        Den Begriff „Unterwerfungserklärung“ hat nach meinen Recherchen der DSB 2013 selbst geprägt, Hübner hat das seinerzeit dankbar aufgenommen. 2020 steht beim DSB immer noch eingangs des Textes, dass Spieler eine Erklärung abgeben sollen, sich zu unterwerfen. So lange das da steht, nenne ich es Unterwerfungserklärung, das mag ein wenig polemisch sein, aber „unredlich“ sehe ich nicht. Was ist eine Erklärung, sich zu unterwerfen, denn sonst?

        §2 musst du nicht vollständig lesen, nur prüfen, ob §55 der DSB-Satzung der Erklärung beiliegt. Das müsste er nämlich, wie du bei den „Perlen“ sehen kannst, aber so weit bist du wahrscheinlich nicht gekommen, weil du dann schon hier warst, um die Bildzeitungskeule zu schwingen.

  7. Lieber Miss Luisa als Miss Trauen

    Gestern Abend habe ich einer Buchlesung beigewohnt. Luisa Neubauer lud ein zum Träumen. Luisa ist die junge Frau, die Joe Kaeser (Siemens-Chef) einen Korb gegeben hat. Obwohl ihr Thema existentiell für die Menschheit ist, verkörpert sie Sanftmut. Welch ein Gegensatz zu den Hardlinern unter den Schachfunktionären! Die befeuern das Misstrauen. Es ist ein Trugschluss, anzunehmen, dass Unterwerfungsbekundungen zu mehr Anstand führen. Wenn dem so wäre, hätte hierzulande seit Jahrhunderten niemand mehr gesündigt. Das Schachspiel ist in erster Linie eine Freizeitbeschäftigung. Es soll uns unterhalten und dabei unsere kognitiven Fähigkeiten schärfen. Der jeweilige Gegner sollte dabei kein potentieller Feind, sondern ein Freund sein. Das fördert die Harmonie. Verbiesterte Menschen sorgen für schlechte Stimmung. „Nette Leute spielen Schach“, ist ein wohlgemeinter Spruch, der nur dann zutrifft, wenn die selbsternannten Gralshüter draußen bleiben.

    1. Ich hoffe die drei sind anwaltlich gut vertreten. Die erste Frage dürfte die Klagebefugnis sein. Sind die drei wirklich in Ihren Rechten verletzt? Hübner, Schmidt und Breest haben noch nie in der 2. Liga gespielt.

      Es könnte sein, dass Hübner zumindest eine Spielberechtigung beantragen müsste und warten müsste, ob diese abgelehnt wird. Oder er muss sich sogar ans Brett setzen und warten bis er disqualifiziert wird. Im Moment könnte er auch nur irgendein Spieler sein, der nie versucht hat in der 2. Liga zu spielen. Aber gut, ich weiß erstens nicht welche Anträge er bisher gestellt hat (über die Unterwerfungserklärung aufregen kann sich jeder) und ich weiß auch nicht was er alles unternehmen muss um klar nachzuweisen, dass der DSB ihn daran hindert in der 2. Liga zu spielen.

      Das 2. Problem ist die materielle Begründetheit. Der DSB hat ein Monopol. Du kannst in Deutschland ohne den DSB nicht hochklassik Schach spielen. Und der DSB verlangt von Hübner Dinge, die seine Grundrechte einschränken (Durchsuchungen ohne ausreichende Begründung). Das wird ein interessantes Verfahren.

      1. Du kannst davon ausgehen, dass die Drei anwaltlich hervorragend vertreten werden. Sie werden auch vor Gericht Recht bekommen. Die Frage ist nur in welchem Umfang. Wird die Spielervereinbarung in Teilen oder in Gänze für sittenwidrig erklärt?

        Deine Aussage Hübner, Schmidt und Breest hätten noch nie in der 2. Liga gespielt, zeugt nicht von Sachkenntnis. Robert Hübner und Bodo Schmidt haben für den SK Godesberg in der Saison 2011/12, 2012/13, 2013/14, 2014/2015 in der 2. Bundesliga West gespielt. Das war auch für die Saison 2015/16 vorgesehen. Dann gab es den Eklat und den Rückzug des SK Godesberg wegen dieser dämlichen Vereinbarung. Dazu gibt es einen bemerkenswerten Brief von Bodo Schmidt als Antwort auf die Vorwürfe von IM Bernd Schneider. Bemerkenswert ist auch Bodos Einschätzung von Robert Hübner: „… und kann nur sagen, dass ich kaum einen Menschen kenne, der charakterlich und bildungsmäßig auf einem solch hohen Stand steht, wie er.“

        Darüber hinaus ist Bodo Schmidt mit der SG Porz in der Saison 1981/82 (u.a. mit Helmut Reefschläger) und 1983/84 in der 1. Bundesliga Deutscher Mannschaftsmeister geworden. Für Robert Hübner gilt das zumindest für die Saison 1995/96. Die beiden gehören zu den renommiertesten, erfahrensten und ehrenwertesten Mannschaftsspielern Deutschlands. Robert Hübner war überdies einer der weltbesten Schachspieler und jahrzehntelang das Aushängeschild des Deutschen Schachbunds. Solchen verdienten Schachfreunden, die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, diese Unterwerfungserklärung unter die Nase zu halten, ist in meinen Augen eine Unverschämtheit.

        Falls jetzt jemand mit dem Argument „Gleiches Recht für alle“ kommt, sage ich euch, dass Robert Hübner genau dieses Denken anprangert. Alle werden unter Generalverdacht gestellt. Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der Misstrauen vor Zutrauen gestellt wird? Am 11. März 2020 verstarb Burkhard Hirsch (FDP). Er war von 1994 bis 1998 Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Seine mahnenden Worte gelten auch für den Deutschen Schachbund: „Wenn der Staat anfängt, seine Bürger zu behandeln wie potentielle Straftäter, dann verliert er auch das Vertrauen der Bürger.“

  8. Ich meinte, dass die drei noch nie in der laufenden Saison in der 2. Liga gespielt haben. Mir ist schon klar, wer Robert Hübner ist und dass er auch mal mehr war als ein Zweitligaspieler.
    Es geht nur um folgendes: Man stelle sich vor, ich würde gegen die Unterwerfungserklärung klagen. Das Gericht würde meine Klage wahrscheinlich als unzulässig zurückweisen, weil ich alleine schon mangels Spielstärke für die zweite Liga nicht in Frage komme. Zudem bin ich auch nicht in einer Zweitligamanschaft gemeldet.
    Hübner und die anderen müssen also irgendwas machen um nachzuweisen, dass Sie tatsächlich in ihren Rechten verletzt sind, d.h. dass Sie ohne Unterwerfungserklärung in der zweiten Liga spielen könnten. Und da ist es fraglich, ob sich ein Richter alleine schon wegen der Historie von Hübner überzeugen lässt.
    Auch dass die drei in einer Zweitligamanschaft gemeldet sind muss nicht reichen: Es wurden auch schon Karteileichen in Mannschaften gemeldet, die nie spielen sollten.

  9. Auf ChessBase wurde gestern ein Interview veröffentlicht, das André Schulz mit dem Bundesturnierleiter Gregor Johann geführt hat. Darin geht es auch um die Spielervereinbarung. Es mag sein, dass Johann ein guter Turnierleiter ist, ein Humanist ist er offenbar nicht, sonst hätte er verstanden, worum es Robert Hübner geht.

    André Schulz: „Warum ist es notwendig, die Unterwerfungserklärung in dieser harten Form einzufordern? Gibt es ein offizielles Statement vom Deutschen Schachbund?“
    Gregor Johann: „Wo sehen Sie hier eine Härte?“

    Dr. Robert Hübner ist im Juli des vergangenen Jahres beim DSB-Kongress mit der Ehrenmitgliedschaft des DSB ausgezeichnet worden. Die erfolgte gemäß Ehrenordnung für sein Lebenswerk.

    Personen, die sich durch langjährige herausragende Leistungen, Erfolge und Verdienste auf allen Ebenen für den Schachsport in Deutschland verdient gemacht haben, können für ihr Lebenswerk mit der „Bundesmedaille für Verdienste um den Schachsport in Deutschland“ ausgezeichnet werden.

    Dieses Ehrenmitglied, das weltweit hochgeachtet ist, soll sich schriftlich bereiterklären, womöglich die Hosen runterzulassen, wenn sich ein Schiedsrichter – wie in Heusenstamm – als Wichtigtuer profilieren will? Das soll keine Härte sein?

    1. Ein Blick ins Grundgesetz erklärt abschließend warum hier eine Härte vorliegt:
      Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

      § 102 StPO
      Durchsuchung bei Beschuldigten

      Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

      Durchsuchen darf aber nicht der Schiedsrichter, sondern die Polizei. Eine Straftat könnte aber durchaus vorliegen (wenn das Nutzen elektronischer Hilfsmittel einen Betrug darstellt, was aber noch im Einzelfall zu prüfen wäre).

  10. Die Würde des Menschen ist ein Konjunktiv

    In meiner Bibliothek befindet sich ein Buch, das den o.g. Titel trägt. Autor ist Wiglaf Droste (nicht zu verwechseln mit Christian Drosten). Torstens Verweis auf das Grundgesetz ist völlig richtig, wäre da nicht der Konjunktiv. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffen Welten. Wiglaf Droste hat diesen Zwiespalt humorvoll beschrieben. Humorlos geht es derweil im DSB zu. Dabei wäre nicht nur ein Blick ins Grundgesetz hilfreich, sondern auch in die Satzungen der Verbände, hierarchisch geordnet von oben nach unten:

    § 2 Aufgaben, Grundsätze (DSB)
    (1) Der Bund erblickt seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entfaltung der Persönlichkeit zu dienen.

    2. Art und Zweck des Verbandes (NSV)
    2.1 Der Verband erblickt seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als sportliche Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen.

    § 2 Art und Zweck (Schachbezirk 1)
    (1) Der Bezirk sieht seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin, die im besonderen Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen.

    Auf den ersten Blick ähneln sich die Zweckbestimmungen. Auf den zweiten Blick gibt es einen wesentlichen Unterschied. Zunächst fällt auf, dass Schachspieler für sich in Anspruch nehmen, eine Sportart auszuüben, die den anderen in punkto Moral überlegen ist: „Schach ist in besonderem Maße geeignet“, steht dort. Folglich muss es andere Sportarten geben, die weniger geeignet sind, Geist und Charakter positiv zu beeinflussen.

    Der wesentliche Unterschied besteht in den Begriffen „Erziehung“ und „Entfaltung der Persönlichkeit“. Auf Bezirks- und Landesebene sollen wir erzogen werden, auf Bundesebene dürfen wir uns entfalten. Diese Begriffe werden auf Wikipedia wie folgt erklärt:

    „Unter Erziehung versteht man die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender.“
    „Die Entfaltung der Persönlichkeit stellt ein erstrebenswertes, wenn nicht sogar das höchste Gut im Rahmen einer radikal humanistischen Weltanschauung.“

    Yeap, lieber Herr Johann. Ein Blick in die Satzung des DSB könnte Ihnen zu einer humanistischen Weltanschauung verhelfen. Wobei wir wieder beim Konjunktiv sind…

  11. „Ist“ ist kein Konjunktiv.

    Da steht nicht: „Die Würde des Menschen könnte unantastbar sein, wenn die Unterwerfungserklärung nicht wäre.“

  12. Gestern Abend saß die Unternehmerin Dr. Antje von Dewitz auf dem Roten Sofa des NDR. Die Dame leitet ein erfolgreiches Unternehmen (Vaude/Outdoor-Ausrüster) mit rund 500 Mitarbeitern, das auf Nachhaltigkeit setzt und dafür mit dem deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet wurde. Das Credo der taffen Frau: „Wir gehen immer von einem positiven Menschenbild aus. Ich vertraue meinen Mitarbeitern. Die sind hier, weil sie gern arbeiten und Leistung bringen möchten. Das macht ja was, wenn du Rahmenbedingungen schaffst, ob du glaubst, du vertraust denen, oder du misstraust denen. Man kann richtig merken, wie Menschen aufblühen, wenn ihnen vertraut wird.“

    Ich musste unwillkürlich an den Deutschen Schachbund denken. Der hat eine andere Philosophie: Unterwerfung inkl. Kontrolle. Das färbt ab. Misstrauen macht sich breit. Und genau das beanstandet Robert Hübner. Selbstverständlich muss es Regeln (sprich: Rahmenbedingungen) geben. In einer vertrauensvollen Atmosphäre ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass diese eingehalten werden. Schwarze Schafe gibt es in den besten Familien. Das Fehlverhalten Einzelner als Grundlage für den Umgang innerhalb einer Gemeinschaft heranzuziehen, hindert uns Menschen am Aufblühen.

    1. Der Arbeitsvertrag von Vaude ist auch eine Unterwerfungserklärung. Hübner klagt also dagegen, dass Vaude den Inhalt des Vertrages bestimmt. Der einzige Unterschied ist, dass du dich in der Textilbranche auch der Konkurrenz unterwerfen kannst (mit geringfügig abweichenden Unterwerfungserklärungen), der DSB hat dagegen ein Monopol in Deutschland. Das macht die Unterwerfungserklärung des DSB angreifbar, während die von Vaude unangreifbar bleibt.

      Es ist ja nicht so, dass Frau von Dewitz Anarchie in ihrer Firma duldet. Sie ist der Chef und wann sie ein positives Menschenbild hat und wann nicht, bestimmt nur sie selber. Wenn du anfängst, Betriebsmaterial zu stehlen wirst du ihr positives Menschenbild schon kennenlernen (wenn sie sich dann überhaupt noch mit dir beschäftigt).

      Robert Hübner möchte den DSB dagegen zu einem positiven Menschenbild klagen.

      1. Ein Arbeitsvertrag beruht auf Gegenseitigkeit. Eine Unterwerfung ist eine einseitige Angelegenheit. Frau Antje ist eine Optimistin, du lieber Torsten, bist ein Pessimist. Folglich denkt Frau Antje nicht wie du, und du denkst nicht wie Frau Antje. Wenn du – um dein Beispiel aufzugreifen – deine Angestellten mit dem Hintergedanken betrachtest, die könnten mein Betriebsmaterial stehlen, wird das nichts mit dem positiven Betriebsklima und dem sinnvollen Miteinander. Diese Einsicht lässt sich nicht einklagen, aber dieser Zustand in unserer Gesellschaft lässt sich beklagen. Dass es Menschen wie Frau Antje und Robert Hübner gibt, die sich nicht mit dem negativen Trend abgeben, ist ein Hoffnungsschimmer.

  13. Am 6. Juni 2020 hatte Torsten Gans die Hoffnung geäußert, dass Robert Hübner & Co anwaltlich gut vertreten seien. Wenn man dem Bundesrechtsberater Thomas Strobl glaubt, muss deren Rechtsanwalt jedoch ein Depp sein. In der Bundeskongressbroschüre (Seite 86/87) unterstellt ihm Strobl „Unfähigkeit“. „Mama, die lassen mich nicht mitspielen!“, seien dessen Argumente, die in unsachlichen Beschimpfungen einiger Personen gipfelten. Offenbar sind sachliche Beschimpfungen erlaubt, aber das sei nur am Rande erwähnt.

    Ob der Rechtsanwalt des SC Siegburg tatsächlich unfähig ist, kann ich nicht beurteilen, aber Zweifel an den Fähigkeiten von Thomas Strobl sind berechtigt. Dessen Darstellung des Sachverhalts in der Kongressbroschüre ist „Kinderkram“, um seinen Duktus aufzunehmen. Statt die Delegierten kurz und bündig zu informieren, schwadroniert er wie ein Schulkind. Worum es Robert Hübner wirklich geht, haben weder er noch das Präsidium des DSB verstanden.

    P.S. Peinlich ist auch die Überschrift in der Broschüre: „Bericht des Bundesrechtsberaters Thomas Strobel.“ Thomas Strobl heißt er.

    1. Gerhard hat anscheinend Zugriff auf noch unveröffentlichte Geheimpapiere des DSB. Gehört er zum internen Kreis der New World Order?

      Thomas Strobl ist übrigens Innenminister von Baden-Württemberg und Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble. Wie kann der Zeit haben um eine Bundeskongressbroschüre für den DSB zu schreiben? Oder hat er einen Ghostwriter?

      1. Hallo Sven,
        ich bin reichlich erschüttert über Deinen Vorwurf der „Zensur“!

        Jede Webseite hat einen Verantwortlichen (im Volksmund „Webmaster“). Du findest ihn üblicherweise im Impressum. Der Webmaster verantwortet (viSdP) alles, was es zu sehen und zu lesen gibt. Dabei sind neben der Frage „Passt der Inhalt zu Sinn & Zweck der Seite?“ auch die Einhaltung vorgegebener Spielregeln (den Autoren üblicherweise bekannt) und insbesondere auch die gesetzliche Sicht auf die Dinge. Auch gehört es zum guten Ton, entgleitende Diskussionen zu stoppen, oft durch kommentarlose Vorab- oder Nachher-Löschung. Die „Partei“ ist hier ein Schachverein, der mW sogar satzungsgemäß eine unpolitische Organisation ist.

        Ich habe unseren SFH-Webmaster Jürgen als professionell und seiner Verantwortung im Sinne der Autoren großzügig nachkommend erlebt. Das hat er in der Regel sogar öffentlich und transparent für alle gemacht. (In mehreren Fällen zwecks Gesichtswahrung der Beteiligten non-public – vorbildlich!).

        Solltest Du mal eine eigene Homepage haben (wie es zB ein Namensvetter von Dir gemacht hat) hast Du eine Eigenverantwortung und kannst – nein MUSST – selbst entscheiden. Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen dabei!

        Für die Autoren gibt es neben „ich schreibe was ich will oder gar nicht!“ auch viele andere Wege, teils längst bekannt, teils diskutierbar.

  14. Danke. Strobl ist peinlich.
    „Selten überschreiten die Ausführungen des Rechtsanwalts des SC Siegburg qualitativ das Niveau:
    „Mama, die lassen mich nicht mitspielen!“

    Ist das eine justiziable Formulierung? Ich denke nein.

    1. Mich würde nicht wundern, wenn der Bericht von RA Thomas Strobl ein Nachspiel hat. In der Berufsordnung für Rechtsanwälte steht unter § 25, dass Beanstandungen gegenüber Kollegen nur vertraulich behandelt werden dürfen. Nun stellt RA Thomas Strobl den Kollegen der Gegenpartei öffentlich als unfähig dar. Ich würde mich dagegen wehren.

      1. Du bist ja auch kein Rechtsanwalt. Es geht hier übrigens um Beanstandungen wegen des Verstoßes gegen Berufspflichten. Ich glaube kaum, dass hier ein Verstoß gegen die Sachlichkeit vorliegt:

        Verpflichtung zur Sachlichkeit, § 43 a III BRAO

        Durch das Sachlichkeitsgebot soll erreicht werden, dass Anwälte unqualifiziertes Verhalten unterlassen und das Verfahren von Emotionen möglichst freihalten. Zum berufsrechtlichen Verstoß im Einzelnen:
        Strafbare Beleidigungen (§§ 185 ff. StGB) stellen grundsätzlich einen Berufsrechtsverstoß dar. Stets hat dabei eine Prüfung im Hinblick auf § 193 StGB zu erfolgen.

        Berufsrechtlich ist daneben die Lüge Daraus folgt, dass Anwälte gegenüber jedermann Tatsachen (nicht aber Rechtsauffassungen!) wahrheitsgemäß vortragen müssen.
        Der Anwalt ist aber grundsätzlich berechtigt, seinem Mandanten zu glauben und er darf auch ungünstigste Umstände verschweigen, wenn dies keine objektive Verfälschung mit sich bringt. Nur wenn er berechtigte Zweifel an den ihm gegenüber gemachten Aussagen hat, muss er den Sachverhalt weiter aufklären. Der Vortrag der Unwahrheit muss mit direktem Vorsatz erfolgen, dolus eventualis ist nicht ausreichend.

        Lügt der Anwalt droht insbesondere eine Strafbarkeit wegen versuchten Prozessbetrugs (§ 263 StGB).
        Herabsetzende Äußerungen sind nur berufsrechtlich grundsätzlich nur dann zu ahnden, wenn sie sich als strafbare Beleidigung darstellen und nicht in Wahrung berechtigter Interessen erfolgt sind. Es sind jedoch durchaus Ausnahmefälle denkbar. So etwa bei Äußerungen, die auf körperliche Gebrechen des gegnerischen Prozessbevollmächtigten des hinweisen, jedoch den Tatbestand der §§ 185 ff. StGB aber nicht verwirklichen.

  15. Torsten hat die Bundesrechtsanwaltsordnung zitiert. Mein Hinweis bezieht sich auf die Berufsordnung der Rechtsanwälte. Die ist sozusagen deren eigener ethischer Anspruch. Inwieweit die eine oder andere Ordnung derart verletzt wurde, dass RA Thomas Strobl dafür belangt werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Unstreitig hat er jedoch die guten Sitten verletzt. Selbst wenn er in allen Punkten recht hätte, darf er den Anwalt der Gegenpartei nicht auf diese Weise der Lächerlichkeit preisgeben.

    1. Nein. Die Berufsordnung (BORA) nennt das Wort Berufspflichten. Die Berufspflicht zur Sachlichkeit steht in der BRAO. Daher basiert meine Äußerung aus den gleichen Quellen wie deine.

    2. Aber der DSB vollzieht doch gerne solche Schlammschlachten durch das ganze Internet. Vielleicht gibt es da vorstandsintern auch so eine Art „Spielervereinbarung“ wie man mit solchen Fällen (un)menschlich umzugehen hat .. hihi .. Ironie aus ..

  16. Meine Buchempfehlung für heute: Bitte, bleiben Sie seriös!

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    1. Ich klinke mich hiermit lieber aus um nicht noch mehr der Ungepflogenheiten von Herrn Gans ertragen zu müssen ..
      Schönen Abend Euch allen zusammen noch ..

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