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Bei der Diskussion über unsere Mannschaftsaufstellungen, die in einem hannoverschen Biergarten vor der Sintflut stattfand, kam ein Detail zur Sprache; nämlich inwieweit Spielerinnen und Spieler in Mannschaften gemeldet werden dürfen, deren tatsächlicher Einsatz aus unterschiedlichen Gründen nicht beabsichtigt ist. Ich habe mich einmal in den Dschungel der insgesamt 7 Turnierordnungen gestürzt, die in Niedersachsen von der Kreisklasse bis zur Oberliga gültig sind. Danach gilt für die Ligen auf Landesebene (Verbands- und Landesliga) sowie für die Spielgemeinschaft Niedersachsen/Bremen (Oberliga) folgende Regel:
B.1.5 Ranglisten (Mannschaftsmeldung)
(1) Für jede Mannschaft ist jeweils bis zum 1. August eine Rangliste namentlich in der Reihenfolge der Brettbesetzung dem zuständigen Staffelleiter vorzulegen. Es darf kein Stammspieler (Brett 1-8) mit einer um mehr als 300 Punkte schlechteren DWZ vor einem Spieler gemeldet werden, der eine um mehr als 300 Punkte bessere DWZ besitzt. Es gilt die DWZ-Liste der DWZ-Datenbank des Deutschen Schachbundes vom 1. Juli. Über Ausnahmen bei Spielern ohne DWZ entscheidet der Turnierleiter der Spielgemeinschaft Niedersachsen/Bremen auf Antrag.
Damit soll offenbar verhindert werden, dass Spielerinnen oder Spieler von der Resterampe als Platzhalter missbraucht werden. Ob diese Regel Sinn macht, sei dahingestellt. Fakt ist indes, dass es diese Regelung auf Bezirksebene nicht gibt. In den 6 Turnierordnungen der Bezirke habe ich jedenfalls keinen entsprechenden Passus gefunden; d.h. wenn ich mich nicht irre, darf z.B. in der Bezirksliga trotz eines 2. Bretts DWZ >2000 jemand mit einer DWZ <1000 fürs 1. Brett gemeldet werden.