Reformstau in der Oberliga

Sind wir wirklich vor dem Abstieg aus der Oberliga gerettet? Nein! Was ist, wenn Punkt 2.10.2 der Turnierordnung zum Tragen kommt? Dann werden uns nämlich zwei redlich verdiente Mannschaftspunkte abgezogen. Den letzten Mannschaftskampf bestreiten wir in Lingen. Lingen liegt bekanntlich an der holländischen Grenze. Auf der Anfahrt dorthin kann viel passieren. Kommen wir eine halbe Stunde zu spät an, gehen nicht nur dieser Mannschaftskampf mit 0:8 verloren – wogegen nichts einzuwenden ist –, sondern zwei weitere Punkte. Wir hätten dann in der Endsumme nicht 7:11 Punkte, sondern 5:13 Punkte. Ob das reicht?

Das Szenario gilt für alle Mannschaften, die vom Abstieg bedroht waren oder sind. Was ist zum Beispiel, wenn die Hamelner nicht rechtzeitig im Bremer Weserstadion ankommen? Wobei auch der Aufstieg betroffen sein kann. Ist z.B. das Spiellokal der Lingener nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt verfügbar, was uns in einem vergleichbaren Fall schon passiert ist (der Hausmeister hatte verpennt), verlieren die Lingener mit 0:8 Punkten und zwei zuvor erworbene Mannschaftspunkte. Die Konsequenz: Der HSK Lister Turm belegt den ersten Platz in der Tabelle und steigt in die 2. Bundesliga auf.

Diese Fälle sind zwar rein theoretisch, aber auszuschließen sind sie nicht. Der sportliche Wert einer ganzen Saison wäre damit auf den Kopf gestellt. Ob „Höhere Gewalt“ davor schützt, die allein im Ermessen des Turnierleiters liegt, darf bezweifelt werden.

Eine weitere Regel in der Turnierordnung halte ich aus sportlichen Gesichtspunkten für unangebracht:

2.1.3 Es kann nur jeweils eine Mannschaft eines Vereines in der Oberliga Nord spielen.

Diese Regel führt nun dazu, dass die 3. Mannschaft des SV Werder Bremen absteigen muss. Nicht, weil sie den Klassenerhalt nicht aus eigener Kraft schaffen könnte, sondern weil die 2. Mannschaft aus der 2. Bundesliga absteigt. Das heißt, die ganze Saison der 3. Mannschaft ist für die Katz‘. Sie hätte auch den zweiten Platz in der Endabrechnung belegen können; es hätte sie nicht vor dem Abstieg bewahrt. Dieses Damoklesschwert betrifft weitere Mannschaften im Norden: Hamburger SK, SF Berlin und SK König Tegel.

Dass zwei Mannschaften eines Vereins problemlos in einer Liga spielen können, zeigt aktuell die Verbandsliga Süd. Dort spielen die zweite und dritte Mannschaft des HSK Lister Turm. Deshalb erschließt sich mir nicht der Sinn der Ausschlussregel, die es leider auch auf Bundesebene in der 2. Bundesliga gibt (womöglich liegt es am selben Vater). Aus meiner Sicht darf diese Regel nur für die 1. Bundesliga gelten. Dort ist es in der Tat angebracht, dass Schachvereine nur mit einer Mannschaft spielberechtigt sind. Darunter sollten nur sportliche Aspekte ausschlaggebend sein. Warum sollte es einem Verein nicht erlaubt sein, z.B. mit drei Mannschaften in der Oberliga zu spielen? Auf diese Weise müsste nicht eine einzige Mannschaft in Deutschland zwangsabsteigen.

Darüber hinaus ist die Spielberechtigung reformbedürftig. Der aktuelle Fall im Mannschaftskampf zwischen dem Hamelner SV und dem SC Tempo Göttingen zeigt, wie fragwürdig und verklausuliert diese Regel auch auf Landesverbandsebene ist. Dort ging es um den Einsatz des Spielers Benjamin Lönhardt am 8. Brett der Göttinger. Er hatte am 11. März in der 8. Runde am 1. Brett der 2. Mannschaft in der Verbandsliga Ost gespielt. Durfte er eine Woche später in der 8. Runde der Oberliga eingesetzt werden? Um solche Diskussionen zu vermeiden, plädiere ich dafür: „Lasst die Leute spielen, wenn sie Zeit und Lust haben! Einzige Ausnahme: nicht simultan!“

Nicht alles, was in der Turnierordnung steht, ist schlecht. Gleichwohl gibt es an einigen Stellen Reformbedarf. Dass sich etwas ändert, ist indes unwahrscheinlicher als der Klassenerhalt des Hamburger SV in der Fußballbundesliga. Der Grund: niemand traut sich, die Turnierordnung anzutasten, die uns zu jeder Saison per „copy and paste“ aufs Neue präsentiert wird.

Mehr zu diesem Thema könnt ihr hier lesen: https://www.schachfreunde-hannover.de/dreierlei-mass/

9 Gedanken zu „Reformstau in der Oberliga“

  1. Die Sache mit dem Einsatz am 11.3. in der klassentieferen Mannschaft traf ja auch auf unseren Gegner vom letzten Sonntag zu. Gleich zwei Spieler spielten, die bereits in der Woche zuvor auch in der 8.Runde der Bremer Stadtliga gespielt haben. Ich ging (evtl. fälschlicherweise) davon aus, dass das nicht erlaubt war. Aber in diesem Fall ist mir das egal, da wir ja gewonnen haben.
    Viel interessanter ist allerdings, was auf der Hamelner Seite in einem Nebensatz erwähnt ist. Eventuell sei der Spieler, der in der Oberliga ausgeholfen hat, jetzt am nächsten Spieltag der klassentieferen Mannschaft nicht spielberechtigt. Wenn das stimmen würde, wären wir auch direkt betroffen.
    Was für ein unfassbarer Schwachsinn…

  2. Warum soll das Schwachsinn sein? Warum soll ein Verein, dessen Mannschaften in derselben Runde an verschiedenen Tagen spielen, einen Vorteil haben gegenüber denjenigen Vereinen, deren Mannschaften am selben Tag spielen?

    1. Geht konkret um diesen Fall:
      11.03.2018 8. Runde untere Liga, 2.Mannschaft – Spieler X spielt nicht
      18.03.2018 8. Runde obere Liga 1.Mannschaft – Spieler X spielt Ersatz

      15.04.2018 9. Runde für beide Ligen – Spieler X ist nicht spielberechtigt für die 2. Mannschaft

      Warum soll das sinnvoll sein?

      1. Wenn es eine Regelung gibt nach der der 8. Spieltag obere Liga derselbe Spieltag ist wie der 9. Spieltag untere Liga ist das Ganze folgerichtig.

        Ich verstehs aber auch nicht. Amir Tari hat in der 8. Runde für den Lister Turm sowohl Verbandsliga wie auch Oberliga gespielt. Ist er jetzt in der 9. Runde der Verbandsliga gesperrt?

      2. Es gibt Landesverbände, wo überregionale und regionale Termine immer an anderen Wochenenden sind. Dass es dann eine Regelung gibt, die verhindert dass ein Spieler munter zwischen den Mannschaften hin und herspringt, halte ich für definitiv sinnvoll. (Ok, nach dem 3. Mal hat er sich ohnehin oben festgespielt …)

      3. Warum soll ein Spieler nicht munter zwischen den Mannschaften hin und herspringen? Wenn’s ihm Spaß macht und seinem Verein hilft, ist es allemal besser, als Bretter unbesetzt zu lassen. Ein Schachspieler, der unverrichteter Dinge den Heimweg antreten muss, weil es für ihn keinen Gegner gibt, wird sich über die vertane Zeit nicht wirklich freuen können. – Solch ein Hopping wird die Ausnahme sein. Ausnahmen sind die Würze im Leben. Wer es vorzieht, jeden Schritt bis ins Detail zu reglementieren und jeden Fehltritt eines anderen mit Strafen zu belegen, hat den Sinn des Lebens nicht verstanden.

  3. Warum schalten sich hier nicht mal die Staffelleiter offiziell ein?
    Ist nicht der Veranstalter der Oberliga, Landesliga, etc. sogar in der Pflicht, die Spielberechtigung aktiv zu (er)klären?

    Von der juristisch sehr wichtigen Gutgläubigkeit eines unbedarften Einsatz der Spieler sind sowohl die Hamelner als auch die Schachfreunde mittels der Blogeinträge weit entfernt.

  4. Da muss ja der HSV in der Bundesliga bleiben. Denn zufälligerweise hat der Spielausschuß Bremen/Niedersachsen am 10.3. gerade die komplette Streichung des fraglichen Artikels in der NSV-TO beschlossen. M.Willmann und J.Salzmann sollen eine neue, einfachere Regelung erarbeiten.

  5. Lieber Fabian, du sprichst vom Spielausschuss Niedersachsen/Bremen. Dass sich da etwas tut, ist erfreulich, gleichwohl ist der Reformstau in der Oberliga Nord davon nur geringfügig betroffen. Die Spielberechtigung ist derzeit konfus geregelt, aber was ist mit den anderen Landesverbänden? Zur Oberliga Nord gehören nicht nur Niedersachsen/Bremen, sondern auch Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Spielberechtigung aller unterhalb der Oberliga Nord befindlichen Ligen müsste einheitlich geregelt sein. Wenn es nach mir ginge, würden die Einschränkungen entfallen. Dann hätten wir diese Diskussion nicht, und niemand wäre unglücklicher als zuvor.

    Die Turnierordnung der Landesverbände Niedersachsen/Bremen ist nicht identisch mit der Turnierordnung der Oberliga Nord. Inwieweit diese auf demokratische Weise zustande gekommen ist und auf demokratische Weise fortgeschrieben wird, ist für die Öffentlichkeit intransparent. Jahr für Jahr heißt es aufs Neue: „Diese Turnierordnung wurde von den beteiligten Landesverbänden beschlossen und tritt mit Wirkung vom ….. in Kraft. Für die 7 Landesverbände, für den Spielausschuss.“

    Wer dem Spielausschuss angehört, und ob dieser überhaupt angehört wurde, bleibt im Dunkeln.

    Nur richtet sich meine Hauptkritik ja gegen die meines Erachtens sittenwidrigen Maßregelungen im Falle eines Nichtantritts einer Mannschaft. Dazu ist folgender Vergleich interessant. Auf der Webseite des Hamburger Schachverbands wird nämlich die veraltete Turnierordnung aus dem Jahr 2010 veröffentlicht. Yippie!

    2.10.4
    Abgesehen von Fällen nach Ziff. 2.10.2 wird die nicht angetretene Mannschaft zur Zahlung einer Buße in Höhe von Euro 500,- herangezogen.

    Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag ist zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht. Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Buße von Euro 100,- zu zahlen, dieser Betrag erhöht sich in den letzten 3 Runden auf Euro 200,-. (Ein Spieler gilt als nicht angetreten wenn er spätestens 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn nicht im Spielsaal erscheint). Diese Beträge werden dem zur Deckung der Verwaltungskosten nötigen Betrag zugeschlagen.

    Zum Vergleich die Turnierordnung, die am 1. April 2017 in Kraft trat.

    2.10.4
    Abgesehen von Fällen nach Ziff. 2.10.2 wird die nicht angetreten Mannschaft zur Zahlung einer Buße in Höhe von 1000,- € herangezogen. Diese Mannschaft verliert Ihren Kampf mit 0:8, zudem werden ihr zwei weiter Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen.

    Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag ist zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht. Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Buße von 100,- € zu zahlen, (Ein Spieler gilt als nicht angetreten, wenn er spätestens 30 Minuten nach Spielbeginn nicht im Spielsaal erscheint). Diese Beträge werden dem zur Deckung der Verwaltungskosten nötigen Betrag zugeschlagen.

    Wer ist für die Verschärfung verantwortlich, und wer kümmert sich darum, dass diese Regelungen schnellstmöglich einem humanen Miteinander angepasst werden?

    P.S. Dem Dino HSV ist mit dem Kreißen einer Maus nicht geholfen, Fabian.

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