Satzungen im DSB auf dem Prüfstand

Wie halten es die Schachverbände mit Diskriminierungen in ihren Satzungen? Über dieses Thema haben wir in meinem Beitrag „Dann geht doch zur Wahl!“ bereits lebhaft diskutiert. Dem Schachfreund Helge Wittur bin ich für seine Kommentare ausdrücklich dankbar. Eine konstruktive Streitkultur ist in einer Demokratie unerlässlich. Nur so lassen sich Probleme erkennen und bestenfalls beseitigen. Die verunglückte Formulierung in der novellierten Satzung des Schachbezirks Hannover war der Auslöser für die Diskussion. Soll sich der Schachbezirk rassisch oder rassistisch neutral verhalten? „Weder noch!“, ist nach wie vor mein Credo. Nun habe ich nicht die Absicht, mit diesem Beitrag die Diskussion neu zu beleben, aber zu gucken, wie es die Anderen machen, hat noch nie geschadet. Und so habe ich mir sämtliche Satzungen der Landesverbände und des DSB bezüglich der Diskriminierungs-Paragraphen angesehen. Die Auszüge zeige ich euch im Anschluss in alphabetischer Reihenfolge der Landesverbände.

Jeder möge seine eigenen Schlüsse ziehen. Gleichwohl solltet ihr auf ein paar Feinheiten achten. Ob sich ein Verband lediglich neutral verhält oder Rassismus und Gewalt ausdrücklich verurteilt, ist ein nicht unerheblicher Unterschied. Am kümmerlichsten gehen die Hessen mit dem Thema um. Denen reicht der Hinweis, dass der Verband unpolitisch sei. Niedersachsen hat als einziger Landesverband nichts dergleichen in seiner Satzung stehen! Mit etwas Phantasie lässt sich jedoch der Verweis auf den Landessportbund entsprechend auslegen. Der LSB hat eine aus meiner Sicht vorbildliche Formulierung. Vorbildlich ist für mich auch die Satzung des DSB in diesem Punkt. Die Grundsätze sind fast wortgleich mit dem Satzungsentwurf vom 10.11.2015 für den Schachbezirk Hannover. Diese vom DSB verabschiedete Formulierung war für die Mehrheit in der außerordentlichen Versammlung des Schachbezirks Hannover fehl am Platze. Hört! Hört!

Auffällig ist, dass ausgerechnet der Schachverband Sachsen am ausführlichsten mit der Problematik umgeht. Dass das offenbar notwendig ist, zeigt das Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Mit Satzungen werden wir nicht die Welt verbessern, aber wir können mit zeitgemäßen Regeln kundtun, dass uns die Welt nicht gleichgültig ist. Und manchmal ist eine fehlerhafte Satzung besser als eine perfekte, sonst hätten wir keinen Grund darüber zu reden.

Deutscher Schachbund Stand 05/17

2 Aufgaben, Grundsätze
(1) Der Bund erblickt seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entfaltung der Persönlichkeit zu dienen. Er ist parteipolitisch neutral und vertritt die Grundsätze der Toleranz wie der Gleichberechtigung aller Menschen.

(4) Der Bund verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher oder seelischer Art ist; er verurteilt jedwedes Verhalten, das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

Badischer Schachverband Stand 13.06.2015

§ 02 Zweck und Aufgaben
3. Entsprechend seiner Aufgabe ist der BSV parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.

5. Der BSV ist Mitglied des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB), der Badischen Sportbünde und des Landessportverbandes Baden-Württemberg. Deren Satzungsbestimmungen und Ordnungen werden für den BSV und seine Mitglieder als verbindlich anerkannt.

Bayerischer Schachbund Stand 27.06.2015

§ 2: Aufgaben
1a) […] Der Bund verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher oder seelischer Art ist; er verurteilt jedwedes Verhalten, das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. […]

Berliner Schachverband Stand 28.12.2011

§ 1 Name, Sitz und Zweck
(5) Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und keine politischen oder religiösen Ziele.

Hamburger Schachverband Stand 30.03.2016

§ 2 Zweck des Verbandes
1. Der Zweck des Verbandes besteht in der Pflege und Förderung des Schachsports; er ist eine parteipolitisch und weltanschaulich neutrale Vereinigung.

Hessischer Schachverband Stand 22.05.2016

§ 1 Name, Sitz und Zweck
3. […] Der Verband ist unpolitisch. […]

Schachbund Nordrhein-Westfalen Stand 07.05.2017

§ 1 Zweck des Bundes
1.2 Entsprechend seiner Aufgabe ist der Bund eine sportliche und kulturelle Vereinigung, die parteipolitisch und weltanschaulich neutral ist.

Niedersächsischer Schachverband Stand Kongress 2012

2. Art und Zweck des Verbandes
Fehlanzeige!

Schachbund Rheinland-Pfalz Stand 14.11.2015

§ 2 Aufgaben
(1) Er (der SBRP) ist parteipolitisch neutral und vertritt die Grundsätze der Toleranz wie der Gleichberechtigung aller Menschen.

Saarländischer Schachverband Stand 20.06.2009

§3 Neutralität
3.1 Der Verband ist politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.

Schachverband Schleswig-Holstein Stand 02.04.2015

§ 2 Aufgaben
(1) […] Er (der Verband) ist parteipolitisch neutral und vertritt die Grundsätze der Toleranz wie der Gleichberechtigung aller Menschen.

Landesschachbund Bremen Stand 11.05.2009

§ 2 Zweck und Aufgaben
5. Der Landesschachbund Bremen ist parteipolitisch, konfessionell neutral.

Schachverband Württemberg Stand 18.09.2013

§ 2 Zweck des Verbands
4. Bestrebungen parteipolitischer, konfessioneller oder rassistischer Art sind im Verband ausgeschlossen.

Landesschachbund Brandenburg Stand 05.06.2010

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
(4) Der LSBB wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. Er orientiert sich an basisdemokratischen Grundsätzen.

Landesschachverband Mecklenburg-Vorpommern Stand 17.07.2016

§ 2 Grundsätze
1) […] Er ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und vertritt die Grundsätze der Toleranz wie der Gleichberechtigung.

2) Der LSV M-V toleriert in keiner Weise radikale menschenfeindliche und rassendiskriminierende Verhaltensweisen seiner Mitglieder. Bei zur Kenntnis gelangten und eindeutig nachgewiesenen Verstößen werden geeignete Sanktionen innerhalb des LSV M-V durchgesetzt.

Schachverband Sachsen Stand 14.06.2014

§2 Ziele, Aufgaben und Rechtsgrundlagen
5. Der Verband ist eine sportliche Vereinigung. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen, sowie allen Erscheinungen von sexueller Gewalt im Verband entschieden entgegen. Der Verband tritt für die Gleichstellung der Geschlechter, für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Der Verstoß gegen einen oder mehrere dieser Grundsätze kann zur Ablehnung eines Aufnahmebegehrens in den Verband sowie zum Ausschluss aus diesem führen.

Landesschachverband Sachsen-Anhalt Stand 22.08.2012

§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben
1. Der LSV ist sport-, bildungs- und kulturpolitisch aktiv. Er ist offen für alle Schachinteressierten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit und gesellschaftlichen Stellung.

Thüringer Schachbund Stand 2015

I. Name , Sitz , Stellung , Ziele und Aufgaben des Bundes
§ 4 […] Entsprechend seiner Aufgabe ist er (ThSB) eine kulturelle unpolitische Vereinigung.

II. Mitgliedschaft
§ 8 Die Vereine im ThSB sind offen für alle schachsportlich interessierten Personen unabhängig von Staatszugehörigkeit, Rasse, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit, gesellschaftlicher und sozialer Stellung.